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Bild: © Rolf Poss (Imago)

Impuls

Welches Menschenbild steht hinter dem Bürgergeld?

Felicitas Holzer veröffentlicht am 13 Oktober 2022 8 min

Im Januar wird Hartz IV durch das sogenannte Bürgergeld ersetzt. Die Reform gibt dabei vor, von einem autonomen Menschenbild auszugehen. Felicitas Holzer untersucht das zugrundeliegende Autonomieverständnis und hegt Zweifel an dem Anspruch.


Im Januar kommenden Jahres wird nach jahrzehntelangem Rangeln Hartz IV vom sogenannten Bürgergeld ersetzt. Das Versprechen ist, dass die Reform zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt führt und die gesellschaftliche Teilhabe stärkt, hinter der ein anderes Menschenbild steht. Konkret wird der Satz des monatlichen Grundeinkommens auf eine existenzsichernde Höhe angehoben. Mehr Vermögen soll dabei verschont werden und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung von Vereinbarungen werden aufgelockert, wenn auch nicht ganz abgeschafft. Kritik am Bürgergeld kam von vielen Seiten, vom wirtschaftsliberalen Lager und auch von Links: der Sozialstaat sei zu freundlich oder immer noch zu unfreundlich. Man kann sich lange und ausgiebig streiten, wie hoch ein angemessenes Grundeinkommen für die Existenzsicherung sein soll, ob Sanktionen eingehalten werden müssen oder wie viel Spareinlagen ein Beziehender des Grundeinkommens besitzen darf. Doch was genau hat es eigentlich mit dem veränderten Menschenbild auf sich? Was bedeutet es, wenn der Staat auf die Eigenverantwortung von Arbeitssuchenden setzt? 

 

Mehr Autonomie 

 

Das Bürgergeld gibt vor, die „Selbstständigkeit“ und „Eigenverantwortung“, also kurz gesagt die Autonomie (altgriechisch αὐτονομία autonomía „Eigengesetzlichkeit“, „Selbstständigkeit“, aus αὐτός autós „selbst“ und νόμος nómos „Gesetz“) von Arbeitslosen zu stärken. Ob dies tatsächlich der Fall ist, kann nur bei einer näheren Betrachtung des Autonomiebegriffs beantwortet werden. 

Autonomie ist zwangsläufig mit dem Freiheitsbegriff verbunden: nur wer ein freies Subjekt ist, kann auch im eigentlichen Sinne selbstständig handeln. Dabei ist negative Freiheit allgemein gesprochen das Freisein von äußeren und inneren Zwängen. Akteuren wird genau dann freies Handeln gewährt, wenn möglichst wenig Kontrolle über sie ausgeübt wird. Positive Freiheit unterscheidet sich hiervon als Freiheit „zu“ etwas oder, anders ausgedrückt, die Möglichkeit zu handeln, das eigene Leben zu gestalten und sich als Individuum in der Gesellschaft zu verwirklichen. Die Unterscheidung zwischen beiden Freiheitsbegriffen geht mindestens bis in die Aufklärung auf Immanuel Kant zurück, und wurde in Isaiah Berlins berühmtem Essay Two Concepts of Liberty, dem Auftakt seiner Vorlesungsreihe über die Freiheit, 1958 in Oxford wiederbelebt. 

Um wieder auf den Autonomiebegriff zurückzukommen: Obwohl Autonomie sehr oft als „liberales“ Konzept über den negativen Freiheitsbegriff definiert wird, haben vor allem die moderne Sozialtheorie und feministische Denkansätze ein neues Autonomiekonzept der sogenannten „relationalen Autonomie“ entwickelt, welche Selbstbestimmung nicht länger nur als negative Freiheit, das heißt als Abwesenheit der Einflussnahme Dritter versteht. Relationale, in einem gewissen Verhältnis zueinanderstehende Faktoren, wie Machtverhältnisse oder Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Akteuren, würden die Autonomie des Individuums definieren, so die Befürworter und Befürworterinnen dieser Idee. 

 

Negative vs. positive Freiheit

 

Um den Unterschied an einem Beispiel zu veranschaulichen: negative Freiheit kann bedeuten, dass eine alkoholsüchtige Person freien Zugang zu Alkohol hat, den sie im Supermarkt kaufen und bei sich aufbewahren kann. Niemand hindert sie daran. Doch, so würde ein Befürworter oder eine Befürworterin des relationalen Autonomiebegriffes argumentieren, heißt das nicht automatisch, dass eine alkoholsüchtige Person autonom ist. Der Alkohol zusammen mit einer ganzen Reihe von gesellschaftlichen Faktoren, die zur Alkoholsucht führen, dominieren oft süchtige Personen und machen sie zu unmündigen Entscheidungsträgern. 

Unter dem relationalen Autonomiebegriff ist ein Subjekt nur autonom, wenn es sich im Kontext einer Gesellschaft verwirklicht und wenn es von anderen als autonomes Subjekt mit einer moralischen Autorität anerkannt wird. Viele Gelehrte, man nehme Iris Marion Young, Joel Anderson, John Christman, Catriona Mackenzie oder Axel Honneth, stellen die Agency (Handlungsfähigkeit) von Individuen statt bloßer Freiheitsrechte ins Zentrum ihrer Analysen und beziehen dabei festgefahrene Normen und Machtverhältnisse mit ein. Relationale Verhältnisse sind oft tief in gesellschaftlichen Dynamiken verankert, festgefahren und seit Generationen internalisiert. Man nehme das Beispiel der Unterdrückung zwischen den Geschlechtern oder innerhalb von Arbeitsverhältnissen. 

Auf die Anfangsfrage, ob Beziehende des Bürgergelds „zurück in die Autonomie“ gebracht werden, können letztendlich ganz verschiedene Antworten gegeben werden. Wenn man die Bedingung von Autonomie als bloße negative Freiheit versteht, stimmt das vielleicht. Zum Beispiel bedeuten weniger Sanktionen bei Nicht-Einhaltung von Vereinbarungen rund um das Bürgergeld zwangsläufig mehr negative Freiheit für den Einzelnen oder die Einzelne. Aus Sicht der modernen Sozialtheorie, insofern sie sich dem relationalen Autonomiebegriff annimmt, sieht das allerdings anders aus: der Arbeitssuchende bleibt einseitig vom Sozialsystem und vom „Wohlwollen“ des Staates abhängig. Das System suggeriert dabei aber, dass Arbeitslose trotzdem (moralisch) dazu verpflichtet seien, das Sozialsystem nicht auszunutzen, während sie oft unter dem Generalverdacht stehen, ebendies zu tun.

 

Ein autoritärer Paternalismus wird mildtätiger

 

Wie Studien zeigen, reagieren viele Sozialhilfeempfänger auf die Abhängigkeit von Sozialleistungen mit Scham. Es bleibt zu bezweifeln, dass dies mit der Einführung des Bürgergeldes substanziell anders würde. Auch wenn dem Arbeitssuchenden mehr Eigenverantwortung zugetragen wird, steht dieser doch immer in der Bringschuld, was seine Anerkennung als autonomes moralisches Subjekt beeinträchtigt. Auch im neuen System wird es Sanktionen geben, nur einfach weniger und nicht so schnell. Die 502 Euro Grundeinkommen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um sich bei steigenden Lebenshaltungskosten genauso gut wie die arbeitende Bevölkerung in die Gesellschaft zu integrieren. Eingefahrene gesellschaftliche Kräfteverhältnisse zwischen dem (wohlwollenden) Staat und seinen abhängigen arbeitslosen Bürgern und Bürgerinnen bestehen also fort. 

Anders formuliert schafft es das Bürgergeld, einen „autoritären Paternalismus“ auf kurze Zeit zu überwinden, da Einschüchterung durch drohende Kürzungen unterbunden werden. Auch Umschulungsprogramme sollen Arbeitssuchenden helfen, sich besser und mit mehr Eigeninitiative in den Arbeitsmarkt einzubringen. Faktisch herrscht aber weiterhin ein paternalistisches System, in dem Arbeitslose als „Bittsteller“ vom „Elternstaat“ abhängen, der jetzt nicht mehr sanktioniert, sondern sich mildtätig und wohlwollend um seine „Kinder“ kümmert. Das Menschenbild vom bedürftigen und in gewisser Hinsicht unemanzipierten Arbeitssuchenden wird damit weiterhin aufrechterhalten. Auch können Chancen auf Selbstverwirklichung verwehrt werden, sei es durch die sozialen Umstände oder aufgrund des äußeren Zwangs, nicht-erfüllende Arbeit anzunehmen, weil Arbeitssuchenden keine andere Möglichkeit bleibt. 

 

Relationale Autonomie – eine Utopie? 

 

Nun wird der Leser oder die Leserin einwenden, dass das Konzept der relationalen Autonomie vielleicht wünschenswert ist, doch gleichzeitig auch eine gewisse Realitätsferne aufweist. Denn wie sollen sich Arbeitssuchende und Bürger sowie Bürgerinnen ganz allgemein nach eigenem Gutdünken selbstverwirklichen? Eigentlich tun das doch nur ganz wenige unter uns. Stellt die Begrifflichkeit der relationalen Autonomie also zu hohe Anforderungen an das Sozialwesen und die Gemeinschaft? 

Ein vieldiskutierter Vorschlag, der vor allem in westlichen Ländern, auch in Hinblick auf die zunehmende Globalisierung und Rationalisierung der Wirtschaft, eine rege Kontroverse verursacht hat, ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE), bei dem jeder Bürger und jede Bürgerin eine vom Staat ausgezahlte finanzielle Zuwendung erhält, ohne dabei eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Den ersten Entwurf für eine Art BGE konzipierte der (dem wirtschaftsliberalen Lager zugehörige) Ökonom und Nobelpreisträger Milton Freedman mit dem Vorschlag einer negativen Einkommensteuer in Capitalism and Freedom. In den 1990er und 2000er Jahren wurde das BGE in akademischen und gesellschaftlichen Debatten weiterdiskutiert. Dabei ging es vor allem darum, wie die Werte der Freiheit und Gleichheit besser ausgehandelt werden können, um den Bürger und die Bürgerin auf Augenhöhe mit dem Staat und anderen Mitbürgern zu bringen. Das BGE sollte jeder und jede frei von jeglicher Bringschuld dem Staate und der Gemeinschaft gegenüber beziehen; und viel mehr noch: der Staat – und damit die Gesellschaft – stünde umgekehrt in der Bringschuld jedem und jeder Einzelnen gegenüber.

 

Ein Recht auf Selbstbestimmung

 

Ob diese Utopie machbar ist, bleibt eine heiß diskutierte Frage. Das BGE wurde sowohl von Seiten der Philosophie (vor allem John Rawls, Hillel Steiner, Philippe van Parijs, Ronald Dworkin oder auch später auch Juliana Bidadanure), wie auch der Ökonomie (James Meade) mit verschiedenen Argumenten unterstützt. Auf die Autonomie bezogen, und mit André Gorz gesprochen, ist es immer ein Grundanliegen der Sozialphilosophie gewesen „Sphären der Autonomie zu schaffen“. Wie der Philosoph Philippe van Parijs sagt, müssen diese Sphären der Autonomie als Verwirklichung des relationalen Autonomiebegriffs und somit der positiven Freiheit verstanden werden. 

Manche mögen sich noch an den Ausspruch von Altkanzler Gerhard Schröder erinnern, der die ursprünglichen Hartz-IV-Reformen und Sozialkürzungen damit begründete, dass es kein „Recht auf Faulheit“ gebe. Laut van Parijs ist dies aber nichts anderes als ein Pejorativum für eine abwertende Grundhaltung „nicht-produktiver Arbeit“ gegenüber. Statt vom Recht auf Faulheit zu sprechen, sollte das Recht auf Selbstbestimmung und Sinnhaftigkeit – bei der sich jeder selbst gegenüber Rechenschaft ablegen muss – im Vordergrund stehen. Es sei anmaßend und zeuge von tiefer Illiberalität sowie einem philosophischen Paternalismus, so van Parijs, wenn Dritte beurteilten, was eine „sinnvolle“ und „werthaltige“ Tätigkeit beinhaltet oder schlicht davon ausgingen, dass Bürger nur dann verantwortungsvoll und reziprok handeln, wenn sie „produktive Arbeit“ leisten. Das ist aber ein unbegründetes Vorurteil. In seinem Aufsatz Why surfers should be fed argumentiert der Philosoph, dass die „Faulen“ sich vielleicht eher in Dingen verwirklichen, die gesellschaftlich weniger produktiv sind. Wir sollten allerdings eine moralische Wertung unterlassen. Rein faktisch bekämen die Produktiven sowieso mehr Geld, da sie neben dem BGE mehr produktive Arbeit verrichten und zusätzliches Einkommen generieren. 

 

Abschließende Bemerkung 

 

Einmal abgesehen von seiner Umsetzbarkeit, könnte natürlich ein Gegenargument sein, dass das BGE faktisch nicht zu mehr relationaler Autonomie und Selbstverwirklichung führt – sondern Bürger und Bürgerinnen in die Lethargie treibt. Ausgeschlossen sind solche Szenarien nicht, und klar könnten solche Begleiterscheinungen je nach Höhe des BGE und Umsetzungsmodalität zu Problemen werden. Allerdings geht es auf den Autonomiegriff bezogen vor allem darum, dass Muster, wie Abhängigkeitsverhältnisse und Machtstrukturen aufgebrochen werden. Mit dem BGE würde niemand dem Staate oder der Gemeinschaft etwas schulden. Vielmehr könnte das BGE eine Stärkung all derjenigen bedeuten, die unkonventionellere oder auch „weniger produktive“ Lebenswege einschlagen; und dabei hätte jeder und jede die Freiheit das, was als sinnstiftend erachtet wird, frei zu bestimmen. Das BGE ist sicherlich nur ein möglicher politischer Entwurf, die relationale Autonomie von Bürgern und Bürgerinnen zu stärken. Doch ob gerade dem Bürgergeld ein anderes Menschenbild zugrunde liegt, welches den relationalen Autonomiebegriff voll ausschöpft, bleibt zu bezweifeln. •

 

Felicitas Holzer hat Volkswirtschaftslehre und Philosophie in München, Buenos Aires und Cambridge studiert und promovierte an der Sorbonne in politischer Philosophie. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich und Redakteurin der Fachzeitschrift "Developing World Bioethics". Sie wirkte an Beratungsprojekten zu Fragen der globalen Gesundheitsethik für die Weltgesundheitsorganisation mit und arbeitet für die Europäische Union. 

Der Text spiegelt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wider und stellt in keiner Weise die Positionen der angeführten Institutionen dar. 

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Kommentare

Fabian K | Mittwoch, 9. November 2022 - 23:02

Sehr geehrte Frau Holzer,
Ihre Argumentation gerät -bedauerlicherweise- in eine "falsche" Richtung, indem Sie behaupten, dass "Mit dem BGE würde niemand dem Staate oder der Gemeinschaft etwas schulden.". Mit einem BGE müsste weiterhin jeder dem Staate oder der Gemeinschaft Steuern schulden. Auch wenn die Idee einer Umkehrung der Bringschuld insofern, dass Empfänger des BGEs nicht mehr der Gemeinschaft etwas schulden, sondern die Gemeinschaft jedem Einzelnen, ein willkommener Gedanke -angesichts des falschen Autonomieverständnis des Bürgergelds- ist, würde ich es begrüßen, wenn Sie weiter ausführten, wieso die Bringschuld der Steuerschuld sich nicht ähnlich verhält, wie eine Bringschuld eines Bürgergeld Empfängers gegenüber der Gemeinschaft.

Freundliche Grüße.

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