Moralberatung mit Kant
Im Leben erscheint es uns oft alles andere als klar, was zu tun ist. Die Formulierung des kategorischen Imperativs hingegen ist streng und deutlich – doch was folgt aus ihm für die moralischen Fragen, die sich uns stellen? Hier fünf Beispiele.
Darf ich jemanden anstellen?
Der oberste Grundsatz muss die Selbstzweckformel sein, also der kantische Imperativ, Menschen „jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel“ zu behandeln. Aber degradiere ich nicht jede Person, die ich anstelle und für das Erfüllen meiner Zwecke bezahle, zum Mittel für eben diese Zwecke? Das wäre eine unvollständige Kant-Auslegung. Es geht nicht um die schlichte Anstellung als solche, sondern um die Voraussetzungen, unter denen sie erfolgt. Eine Person als Selbstzweck zu behandeln, heißt, ihre freien Entscheidungen als unbedingte Voraussetzung eines jeden Vertragsschlusses anzuerkennen. Erfolgt die Zustimmung zur Anstellung also aus freien Stücken, handelt die Person, da sie auch ablehnen könnte, entsprechend ihren eigenen Zwecken. Hier spricht nichts gegen eine Anstellung. Ist die Person jedoch, etwa aus ökonomischen Gründen, gezwungen, ein Anstellungsverhältnis einzugehen, wird sie zum Objekt einer fremden Zwecksetzung. Die Frage ist daher unmittelbar politisch: Eine Gesellschaft, so ließe sich mit Kant schlussfolgern, sollte für einen Rahmen sorgen, innerhalb dessen Menschen entsprechend ihrer eigenen Selbstgesetzgebung leben können. Einzig in einer solchen Gesellschaft können wir frei sein. / Paul Roßmüller
Darf ich aus Höflichkeit lügen?
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