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Bild : © CC BY 3.0  Thomas Guffler

Kirchensteuer abschaffen?

Rainer Hank und Peter Dabrock veröffentlicht am 01 Dezember 2019 4 min

Zwischen acht und neun Prozent der Einkommensteuer beträgt die Kirchensteuer in Deutschland. Angesichts von Skandalen ist die Zahl der Kirchenaustritte rasant gestiegen. Ist die Abgabe noch zu rechtfertigen? Ein Pro & Contra von Rainer Hank und Peter Dabrock.
 

 

PRO - Rainer Hank

Die beiden deutschen Kirchen hatten noch nie so viel Geld wie heute: über zwölf Milliarden Euro im Jahr. Doch weder bringt viel Geld viele Gläubige – im Gegenteil, die Austritte nehmen zu – noch lässt sich erkennen, dass mehr Geld mehr Gutes bewirkt. Die Kirchensteuer macht den Staat zum Büttel der Glaubensgemeinschaften. Die Kirchen erhalten stabile Einnahmen, die unabhängig sind von der Leistung des Kirchenpersonals und der Qualität der Seelsorge. Die Agenten des Heils müssen sich nicht anstrengen. Sie brauchen noch nicht einmal im Fall eklatanten Versagens (Missbrauch) Mindereinnahmen zu befürchten. Für die Steuerfinanzierung gibt es weder ökonomische noch philosophische, erst recht keine theologischen Gründe. Besser wäre es, die Kirche auf eine freiwillige Finanzierungsbasis zu stellen. Das würde ernst machen mit dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat und, viel wichtiger, einen Zusammenhang zwischen der Qualität der Verkündigung, wohltätiger Caritas und gläubigem Engagement erleben lassen. Aus Sicht der politischen Ökonomie spricht alles dafür, aus progressiv an das Erwerbseinkommen gekoppelten Zwangssteuern freiwillige Mitgliedsbeiträge zu machen und diese als echte Preise für religiöse Leistungen zu definieren.

Am liebsten dezentral: Die Christen finanzieren ihre Gemeinden vor Ort. Wollen sie zur religiösen Erbauung jeden Sonntag eine Bach-Kantate live hören, wird es eben teurer. Auf diese Weise entstehen Ungleichheiten – es gibt arme und reiche Gemeinden. Die Kirchensteuer macht den Staat zum Büttel der Glaubensgemeinschaften Will man das vermeiden, lässt sich ein freiwilliger Finanzausgleich einrichten, der Christen daran gemahnt, wie wichtig ihnen das Wohl ihrer ärmeren Brüder und Schwestern ist. Das ökonomische Argument geht in das philosophische Argument über: Experimente der Verhaltensökonomie zeigen, dass Menschen mehr zu geben bereit sind, wenn es freiwillig ist. In der Schweiz, wo die Bürger zum Teil sich selbst veranlagen, sind die Leute großzügiger, als von ihnen verlangt wird, denn sie wollen als gute Bürger gelten. Müsste dieser Mechanismus bei guten Christen nicht noch besser funktionieren? Philosophisch hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass Altruismus und Kosten-Nutzen-Kalküle keine Gegensätze sind: Wer Gutes tun will, ohne sich um die zielgenaue Verwendung der Mittel zu kümmern, pflegt am Ende lediglich sein bedürftiges Gewissen. Der „effektive Altruismus“, den unter anderen der Philosoph Peter Singer vertritt, bezieht die Kostenwirksamkeit auf die Menge an „Gutem“, die pro gespendetem Euro erreicht wird. Erfahrungen anderer Länder sprechen zudem dafür, dass gerade dort, wo die Gläubigen fiskalische Autonomie haben, lebendige Gemeinden entstehen. Eine Abschaffung der Kirchensteuer schwächt die Kirche nicht, aber sie stärkt die Gemeinden.

 

CONTRA - Peter Dabrock

Das Kirchensteuersystem ist ein Baustein der typisch deutschen Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften. Nachbarländer zeigen: Selbstverständlich gibt es auch Alternativen. Sogar den Kirchen muss klar sein: Alles könnte anders sein, zumal das System kontinuierlich fließender Geldströme die Gefahr der Saturiertheit birgt. Da in den letzten Jahren Schlimmes in Kirchen ans Tageslicht gekommen ist, müssen sie sich nicht wundern, dass die Bereitschaft der Gesellschaft, das Modell einfach so weiterzufahren, massiv gesunken ist. Dennoch sind Kirchen, insbesondere wo sie nüchterne Staatsferne und Wirtschaftsdistanz wahren, ein gewichtiger zivilgesellschaftlicher und wohlfahrtsförderlicher Player. Aus ihrem sinnbezogenen Blick über innerweltliche Geschäfte hinaus kann ein Bekenntnis zu einem demokratischen Rechtsstaat auf der Grundlage von Menschenwürde und Menschenrechten erwachsen. Darüber hinaus schert man sich in den Kirchen auch als Kollektiv ums Gemeinwohl, das sich nach ihrer Lesart an Inklusion, Solidarität mit den Schwächsten und Anerkennung verständigungswilliger Pluralität beweisen muss. Im Prinzip könnten das in Zeiten weltanschaulicher Radikalisierungen alles Ansätze zur gesellschaftlichen Befriedung darstellen.

Die Steuer ermöglicht Gemeinwohl und Solidarität mit den Schwächsten Andere Länder zeigen auch: Wo Staaten Religion vereinnahmen, geht die kritische wie konstruktive Gemeinwohlkraft von Religionsgemeinschaften oft verloren; wo Staaten meinen, das Religions-, Weltanschauungs- oder Letzte-Fragen-Beantwortungsbedürfnis von Menschen souverän ad acta legen zu können, oder wo sie den Beitrag von Religionsorganisationen zum Gemeinwohl nicht würdigen wollen, da schaden sie sich oft selbst. Das Beispiel Frankreichs kann weder historisch noch gegenwärtig als Vorbild gelungener Integration gelten. Nur wo der weltanschaulich neutrale Staat Religion bis in ihre Verfasstheit hinein ernst nimmt und der Ausübung religiöser Praxis wohlwollend gegenübersteht, kann er das Friedenspotenzial von Religion nutzen und ihr Gewaltpotenzial weitgehend bändigen. Das Kirchensteuermodell, für das die Kirchen im Übrigen beim Staat selbst Gebühren zahlen, ermöglicht wegen der Regelmäßigkeit der Zuwendung unaufgeregte Religionsausübung bei gleichzeitiger, vom Staat auch erwarteter „Suche“ der Religionsgemeinschaften „nach der Stadt Bestes“ (Jer 29,7). Es aufzugeben, wird vermutlich zivilreligiöse und wohlfahrtsgesellschaftliche Gewinne verscherbeln und Gemeinwohlerschöpfungen verursachen. Das kann man wollen, aber soll sich über die drohenden Folgen dann nicht beklagen. Mein Pro-Kirchensteuer-Fazit ist daher knapp: nicht notwendig, nicht alternativlos, aber sinnvoll. Das Modell aufzugeben, wäre riskant.

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