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Modalität

Die Art und Weise, in der eine Sache erscheint. Gegenstand eines Teilgebiets der formalen Logik. Aristoteles unterscheidet zwei Modalitäten, anhand derer die Zuschreibung eines Prädikats zu einem Subjekt beurteilt werden kann: die Notwendigkeit und die Möglichkeit. Die Logik fügt noch zwei entgegengesetzte Modalitäten hinzu: die Kontingenz und die Unmöglichkeit. Bei Kant ist die Modalität eine der vier Urteilsfunktionen, nach denen die Kategorien gebildet werden, mit deren Hilfe der Verstand die Phänomene ordnet. Sie fügt dabei dem Inhalt nichts hinzu, sondern dient nach Kant vor allem dazu, die drei Formen eines Urteils zu unterscheiden, die die Vernunft hervorbringen kann: die apodiktische, also notwendige, (wie: „2 + 2 = 4“), die assertorische, wirkliche, (wie: „die Sonne scheint“) und die problematische, also mögliche (wie: „Existiert Gott?“). Ab den 1930er Jahren vervollständigt die Berücksichtigung der Modalität die von Frege und Russell erneuerte formale Logik. Die Modallogik erlaubt es, Aussagen der Art: „Es ist möglich, dass X kommt“ oder: „X muss kommen“ zu formalisieren. Die Arbeiten von Lewis und vor allem von Kripke zeigen, dass die Logik auf diese Weise auch die Idee der „möglichen Welten“ in die Überprüfung von Aussagen integrieren kann. Diese Erweiterung hat zu einer Differenzierung und Spezifizierung der Logik geführt. So schließt beispielsweise in den Wissenschaften die „epistemische Logik“ den Wissensstand des Akteurs mit ein, indem sie das Bekannte, das Fragwürdige, das Ausgeschlossene und das Plausible formalisiert. Und in der Moral ermöglicht die „deontische Logik“ die Formalisierung der vier grundlegenden Beziehungen, die man zum Recht haben kann: das Obligatorische, das Verbotene; das Erlaubte; und zuletzt das Fakultative.