Impuls
Im Zweifel für gar nichts
veröffentlicht am
4 min
Zwei Entwürfe zur Regelung der Suizidassistenz, die am 6. Juli im Bundestag zur Abstimmung standen, haben die notwendige Mehrheit verfehlt. Tatsächlich scheitern beide daran, Selbstbestimmung und Lebensschutz zu vereinen. Vielleicht ist das aber auch gar nicht möglich? Ein Kommentar von Svenja Flaßpöhler.
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Kommentare
Es gibt vorstellbar den Patienten, der spontan sterben will und diesen kurzzeitigen Willen sehr wahrscheinlich bereuen wird, und die Patientin, die sterben will und selbst das nicht mehr allein kann. Beide können manchmal objektiv und manchmal kaum subjektiv zu unterscheiden sein.
Vielleicht ist die Zukunft wie die Vergangenheit, eine rechtliche und gesellschaftliche Grauzone, zusammen mit einer periodisch intensiven Debatte, da jede Festlegung, ob Verbot oder Legalität an der rechtlichen und gesellschaftlichen Grauzone weltweit über Jahrhunderte die Einstellung der Bürger kaum dauerhaft ändern. Was vor 2000 Jahren hier und da legal war, ist heute hier und da wieder verboten und in 20 Jahren hier und da wieder mal erlaubt und umgekehrt.
Ich stelle mir unsere Vorfahren in Afrika vor, wenn ein Krebs auftrat und der "Alte" wollte sterben, gab es Diskussionen und die Lösung war manchmal mehr und manchmal weniger Beihilfe. Und wenn es Probleme gab, wurde die "Rechtslage" geändert.
Ich danke für den Text und die Möglichkeit, zu kommentieren.
Ich nochmal.
... Als dauerhafteren Lösungsvorschlag zur Frage Erlaubnis oder Verbot der Sterbehilfe kann man vielleicht probieren, dass man einen periodischen Wechsel festlegt, so dass in einem gewissen Zeitraum beide Ideale mal erfahrbar waren.
Ich danke für die Möglichkeit, meinen Kommentar zu ergänzen.