Gerechtigkeit
Vom lat. ius (Recht), worauf das Adjektiv „juridisch“ und die Berufsbezeichnung „Jurist“ zurückzuführen sind. Die Gerechtigkeit scheint vor allem in den Bereich des Rechts zu gehören. Aber sie ist doch, im Gegensatz zum Recht, das lediglich einen äußeren Gehorsam gegenüber den in einer bestimmten Gesellschaft geltenden Regeln verlangt, auch eine moralische Kategorie: In der Antike wurde sie als Tugend angesehen, so dass derjenige, der Gerechtigkeit walten lässt (wie zum Beispiel Salomon in seinem berühmten Urteil) als weise gilt. Der Gerechtigkeitssinn ist jedoch nicht nur einigen Wenigen vorbehalten, sondern es empört jeden Menschen, wenn er mit einer Situation der Ungerechtigkeit konfrontiert ist. Deshalb beschreibt Gerechtigkeit auch ein Gefühl. Diese grundlegende Übereinstimmung bleibt jedoch beim Übergang von Moral zu konkretem Recht nicht bestehen, denn die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Land und Sitten. So beklagt schon Pascal, dass das, was legitim ist (übereinstimmend mit einem Ideal der Gerechtigkeit), nicht immer auch legal (den Gesetzen entsprechend) ist. Schließlich muss unterschieden werden zwischen der sozialen Gerechtigkeit, die darin besteht, jedem das zu geben, worauf er Anspruch besitzt (entweder entsprechend seinem Verdienst oder entsprechend seinen Bedürfnissen), und der Gerechtigkeit der Strafjustiz, die im Wesentlichen die Aufgabe hat, dem Rachegefühl Einhalt zu gebieten, indem öffentlich entschieden wird, ob jemand schuldig ist und, wenn ja, welche Sanktion ihm die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht. Nicht ohne Grund wird das Gesetz häufig als blind beschrieben, weil es gleichermaßen und mit Bedacht angewendet werden muss, wie es bereits Voltaire forderte.