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Recht/ Gesetz

Aus dem lateinischen lex: Recht, Herrschaft. Dieser Begriff wird in der Philosophie in zweifacher Hinsicht verwendet: In der politischen Praxis, in der er mit dem Begriff der Regelung gleichzusetzen ist, und in der Wissenschaft in Form der Naturgesetze. Das Gesetz im rechtlichen Sinne geht von der politischen Macht aus, in der Demokratie insbesondere von der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), die vom Parlament ausgeübt wird. Sie erlässt Vorschriften und Verbote im Namen des Gemeinwohls. In der Idealvorstellung basiert deren Legalität auf dem „Naturrecht“, d.h. auf dem, was legitim und rational gerecht ist. Montesquieu hingegen hält den „Geist“ der Gesetze eher für den Ausdruck des Kulturkreises, spezifischer Sitten und Traditionen. In der Moralphilosophie taucht das Gesetz als Imperativ auf, von dem unser Gewissen verlangt, dass wir ihn befolgen. Hier wird es zunächst als göttlichen Ursprungs wahrgenommen (wovon die zehn Gebote zeugen, die Moses von Gott empfängt). Für Kant stellt das moralische Gesetz ein Produkt der Vernunft dar, Nietzsche sieht darin eine Perversion der Erziehung. In den Naturwissenschaften bezeichnet das Gesetz einen regelmäßigen, in gewisser Weise notwendigen Zusammenhang zwischen zwei oder mehreren Phänomenen. In diesem Sinne gibt es Gesetze sowohl in der Physik und Chemie als auch in der Biologie oder den Humanwissenschaften, wo sie selbst in scheinbar davon nicht betroffene Bereiche ausstrahlen (auch die Ästhetik hat ihre Maßstäbe). Es ist das eigentliche Projekt aller Wissenschaften, allgemeingültige Gesetze zu finden. Erkannte Gesetze erlauben Vorhersagen und sind die Voraussetzung für technischen Lösungen. Sie sind für den Menschen so eine der Grundbedingungen für sein Überleben und Wohlergehen.