Die Pflicht, seinem Land zu dienen
Die Einführung einer Dienstpflicht widerspricht dem liberalen Selbstverständnis, das den Schutz vor staatlicher Übergriffigkeit und das Recht auf freie Entfaltung hochhält. Bei näherem Hinsehen aber ist wahre Selbstverwirklichung nicht möglich ohne verpflichtende Rückbindung an eine Gemeinschaft. Ein Plädoyer von Leander Scholz. Einspruch erhebt Oliver Weber.
Als im Jahr 2011 die Aussetzung der Wehrpflicht vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, endete eine lange politische Tradition, in der sich die Bundesrepublik bewusst gegen eine reine Berufsarmee entschieden hatte. Der „Staatsbürger in Uniform“ sollte die Bundeswehr zu einer republikanischen Einrichtung selbstbewusster Staatsbürger machen und die Landesverteidigung als demokratische Angelegenheit auszeichnen. Bis dahin bekam jeder männliche Staatsbürger nach Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Einberufung zur Musterung, bei der seine Tauglichkeit überprüft wurde. Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnte, konnte einen zivilen Ersatzdienst leisten. Zunächst in den 1970er-Jahren und dann noch einmal in den 1990er-Jahren stieg die Zahl der Zivildienstleistenden stark an. Der „Zivi“ wurde zu einer festen Größe im sozialen Leben der Bundesrepublik. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde nicht nur der Wehrdienst, sondern in der Folge auch der Zivildienst abgeschafft. Seitdem gibt es keine Pflicht mehr, seinem Land zu dienen.
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