Geschlecht und Wahrheit
Ein feministisches Kollektiv schreibt einen öffentlichen Brief an die Künstlerin Monica Bonvicini: Sie solle sich beruflich vom Galeristen Johann König trennen, gegen den der Vorwurf der sexuellen Belästigung im Raum steht. Bonvicini, deren Ausstellung ab Freitag in der Neuen Nationalgalerie zu sehen ist, hat dem Druck nachgegeben. Wo steht der Feminismus heute? Von Svenja Flaßpöhler.
Der Brief an die Künstlerin Monica Bonvicini wurde am 8. November durch das feministische Kollektiv Soup du Jour auf Facebook publiziert. Er ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und verweist auf Kernelemente, innere Widersprüche und enttäuschte Hoffnungen eines neuen Feminismus, der sich im Zuge der letzten Jahre zu formen begann.
Doch zunächst zum Hintergrund des Briefes. Die Wochenzeitung die ZEIT veröffentlichte im September einen aufsehenerregenden Artikel über Johann König, der inzwischen nur noch gekürzt gelesen werden kann: Mehrere Frauen hatten den Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen den erfolgreichen Galeristen erhoben und sich (mit Ausnahme einer Zeugin ohne Nennung des vollständigen Namens, weil man berufliche Nachteile befürchte) an die Öffentlichkeit gewandt. In dem Artikel heißt es an einer Stelle über die „zum Teil mehr als fünf Jahre“ zurückliegenden Fälle: „Wenn das, was die Frauen erzählen, stimmt, hat König keine Kapitalverbrechen begangen. Vielmehr wirkt der Galerist in den Schilderungen der Frauen wie ein Mann, der zuweilen Grenzen überschreitet, übergriffig ist und der seine Macht ausspielt und berufliche und private sexuelle Interessen miteinander vermengt. Der ein Nein nicht hört.“
Diese zitierte Passage ist auch in der aktuellen Version des ZEIT-Artikels noch zu finden. Konkrete Schilderungen von Frauen enthält der Text ebenfalls nach wie vor: Von ungewolltem Küssen und Ablecken ist die Rede, vom Herandrücken des Glieds beim Tanzen, davon, dass König eine Frau in eine Toilettenkabine habe zerren wollen: „Eine andere Frau habe versucht, gegen König anzukämpfen. Der aber habe weitergemacht. (…) Schließlich sei es der Helferin gelungen, die Frau von König wegzuziehen. Insgesamt fünf Personen bezeugen, eine solche Szene beobachtet zu haben. König bestreitet den Vorfall.“ Andere Textstellen jedoch, die sich im Ursprungstext befunden hatten, darf die ZEIT so nicht mehr veröffentlichen, nachdem König, der die Vorwürfe bestreitet, beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erzielte.
Im Zweifel für den Angeklagten?
König selbst schrieb in einer Stellungnahme, die in der Berliner Zeitung erschien, zu seiner Rechtfertigung, die Vorfälle hätten „definitiv nicht in der beschriebenen Art stattgefunden. Rückblickend kann ich mir aber vorstellen, dass meine ausschweifende und impulsive Art zu feiern, zu tanzen und zu sprechen, die Kombination aus Party oder Nachtclubatmosphäre, überfüllten Räumen, Alkohol, Dunkelheit, meinem schlechten Sehen (seit einem Unfall in meiner Kindheit ist mein rechtes Auge blind, und sehe ich nur 20-30 % auf dem linken Auge), dazu geführt haben kann, dass sich Frauen oder auch Männer von mir bedrängt gefühlt oder ich sogar als übergriffig empfunden wurde.“ Ganz sicher sei sich König aber, dass er „in diesen Momenten niemals absichtsvoll handelte, niemals jemanden gegen seinen Willen geküsst, niemals eine Zurückweisung nicht respektiert, ein Nein nicht akzeptiert habe“. Falls er aber jemandem durch sein Verhalten „in der beschriebenen Form zu nahe gekommen sein“ sollte, bittet er um Entschuldigung.
Kurze Stimmungsabfrage: Was glauben Sie, liebe Leserin, lieber Leser, wer sagt die Wahrheit? Die Frauen, weil sie sich das alles wohl kaum ausgedacht haben können? Der Mann, der sich Ihrer Ansicht nach Rachsucht und Ressentiment ausgesetzt sieht? Oder liegt für Sie die Wahrheit eher in der Mitte, weil nächtliche Annäherungsversuche im angetrunkenen Zustand immer mehrere, gleichberechtigte Versionen hervorbringen?
Ja, vieles, auch die Stellungnahme von König selbst, spricht dafür, dass es sich bei den Schilderungen der Frauen kaum um reine Fiktion handelt. Doch welche Rolle spielen für die Beurteilung des männlichen Verhaltens die weiblichen Signale, die ebenfalls in dem Artikel geschildert werden? Man habe, so gibt der ZEIT-Text die Reaktionen der Frauen wieder, aus Unsicherheit gelächelt, habe bereitwillig die eigene Telefonnummer an König gegeben, habe sich von seinen Annäherungsversuchen geschmeichelt gefühlt – sind diese Details gänzlich unbedeutend? Fest steht im Moment bloß eines: Es liegt kein rechtlicher Anhaltspunkt gegen König vor. Die Galerie selbst ließ auf Instagram verlautbaren, „dass es aktuell gegen Johann König nicht ein einziges Ermittlungs- und auch kein gerichtliches Verfahren, weder zivil- noch strafrechtlich, gibt.“
Kommen wir nun zu dem Brief des Kollektivs Soup du Jour, der sich an die Künstlerin Monica Bonvicini mit der Aufforderung richtet, die Zusammenarbeit mit König ein für alle Mal zu beenden. Aufgrund der Vorwürfe gegen König hatte Bonvicini ihre Geschäftsbeziehung mit dem Galeristen lediglich pausiert; sie wollte abwarten, was sich als wahr und unwahr herausstellt. Soup du Jour – das übrigens anonym agiert, wer genau hinter dem Kollektiv steckt, ist nicht bekannt – reicht das nicht. Denn: Für das Kollektiv ist zweifellos wahr, dass König schuldig ist. In dem Brief an Bonvicini, der auf Englisch verfasst ist, heißt es suggestiv: „Als Feministin wissen Sie sicher, dass das deutsche Rechtssystem bei Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens dem Schutz der Beschuldigten (vor Rufschädigung und Verletzung ihrer Privatsphäre) notorisch Vorrang vor dem Schutz von Frauen und anderen, die Machtmissbrauch ausgesetzt sind, einräumt.“ Frauen (also den Opfern) werde systematisch weniger geglaubt als Männern (den Tätern). Auch die Zahl der Frauen, die lügen und Männer fälschlich beschuldigen, sei „verschwindend gering“; Studien hierzu lägen vor.
Grenzen der Gerichtsbarkeit
Aus dieser Argumentation und der entsprechenden Aufforderung an Bonvicini kann schwerlich etwas anderes folgen als dies: Im Rechtssystem liegt eine systematische Verzerrung zugunsten der Täter vor. Und: Frauen, die Männer der sexuellen Gewalt beschuldigen, sagen prinzipiell (von extrem wenigen und also zu vernachlässigenden Ausnahmen abgesehen) die Wahrheit. Die beschuldigten Männer hingegen sagen (von extrem wenigen und also zu vernachlässigenden Ausnahmen abgesehen) die Unwahrheit. Ergo: Wenn das Rechtssystem seinen Job nicht macht, machen wir ihn: Soup du Jour. Wir können Männer zwar nicht rechtlich belangen, aber ihre Existenz zerstören.
Mit dieser Argumentation eines von männlicher Macht durchwirkten Rechts, die nahtlos an die im Zuge von MeToo oft wiederholte Behauptung anschließt, man lebe immer noch in einem Patriarchat, wird das Fundament unseres liberalen Rechtssystems im Feld der sexuellen Gewalt für nichtig erklärt: die Unschuldsvermutung. Wahr ist: Tatsächlich ist es die für unser Recht grundlegende, zu widerlegende Hypothese der Unschuld, die es so schwer macht, sexualisierte Gewalt zu beweisen. Während handfeste körperliche Gewalt, die in Haushalten tagtäglich geschieht, oft sichtbare Spuren hinterlässt, die sich leichter nachweisen lassen, wenn sie denn angezeigt werden, ist das Feld der sexualisierten Gewalt sehr weit, umfasst Sprache, Blicke, Berührungen.
Und so legt Soup du Jour gleichzeitig den Finger in die Wunde dieses jüngeren Feminismus, dessen DNA durch die wirkmächtigen Bewegungen #Neinheißtnein und #MeToo maßgeblich hervorgebracht wurde. Dieser Feminismus nämlich hat größte Hoffnungen ausgerechnet ins Recht gesetzt. Genauer: In ein verschärftes Sexualstrafrecht, das 2016 auch kam; übrigens maßgeblich in Folge des skandalträchtigen Gina-Lisa-Lohfink-Falls: Lohfink, die zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt hatte und dafür große Unterstützung von feministischer Seite erfuhr, die schlussendlich in der Verschärfung von Paragraf 177 mündete, wurde später wegen Falschaussage rechtskräftig verurteilt. Doch genau diese gesetzliche Verschärfung erweist sich nun, wie von juristischer Seite vielfach bereits vermutet wurde, als zahnloser Tiger, denn: Je weiter der Begriff der strafrechtlich relevanten Gewalt gefasst wird, desto schwerer ist eine Schuld nachzuweisen. So steht seit 2016 nicht mehr körperliche Gewalt und Gefahr für Leib und Leben im Zentrum des Paragrafen 177, sondern bereits die Missachtung des Willens wird unter Strafe gestellt. Wörtlich heißt es: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Aber wie kann man einen missachteten Willen nachweisen? Wie wäre rechtlich zweifelsfrei zu klären respektive zu beweisen, dass eine Person den Kuss oder die Berührung oder den Geschlechtsakt wirklich nicht gewollt hat, wenn keine Hinweise auf körperliche Gewalt oder die Bedrohung von Leib und Leben (was ja bereits der alte Paragraf abgedeckt hat) vorliegen?
Mit diesen Zweifeln will ich nicht die Missachtung eines Willens als Bagatelle diskreditieren. Sondern die Frage, die sich aufdrängt, lautet: Ist das Recht das geeignete Mittel, auf das der Feminismus in Fällen wie dem Johann Königs setzen sollte – oder muss er nach anderen Wegen suchen?
Öffentlicher Pranger
Soup du Jour hat die Relevanz dieser Frage erkannt, zieht aber einen Schluss, der gerade aus feministischer Sicht hochproblematisch ist. Das feministische Bestreben des Kollektivs zielt nicht etwa darauf, Frauen zu ermächtigen, in solchen Situationen, die im Fall König zentral sind, autonom zu agieren, anstatt den männlichen Narzissmus zu bedienen. Es unternimmt auch nicht den Versuch, in einem direkten Austausch Johann König für die weibliche Sicht zu sensibilisieren, für die er ja vielleicht offen wäre; ein möglicher Erfolg, der die weibliche Position ebenfalls stärken würde. Das Gegenteil ist der Fall. Durch den Brief wird die Entscheidung einer Frau, der Komplexität der Schuldfrage mit einer Pause der Geschäftsbeziehung zu begegnen, als Verrat am Feminismus gebrandmarkt. Der Schluss lautet: Wenn das Recht nicht hilft, sprechen wir eben selbst das Urteil und setzen Frauen, die mit dem Täter (so er denn einer ist) weiter kollaborieren, so sehr unter Druck, dass sie sich der Anklage anschließen.
Genau das ist in dem Brief nachweislich passiert. Zwar betont Soup du Jour mehrfach, man wolle die abwartende Haltung der Künstlerin lediglich genau „verstehen“. Doch in einem Atemzug wird wiederum Bonvicini zu verstehen gegeben, dass die Pausierung der Geschäftsbeziehung von der Mehrheit der feministischen Community klar abgelehnt werde; und diese Mehrheit, so lautet die nur unzureichend durch freundliche Worte kaschierte Drohung, beobachtet die Verbindung zu König und die daraus erwachsenden Früchte ganz genau: „Wir sind gespannt auf Ihre bevorstehende Ausstellung in der Neuen Nationalgalerie Ende dieses Monats“, heißt es scheinbar harmlos, und weiter: „Soweit wir wissen, sind Sie die erste in Deutschland lebende feministische Künstlerin, der die Ehre einer großen Einzelausstellung in diesem prestigeträchtigen Rahmen zuteil wird. In Anbetracht der Tatsache, dass etwa 90 % der Werke in der Sammlung des Museums von weißen Männern stammen (laut Klaus Biesenbach), ist es besonders bedeutsam, dass die Institution Ihnen diese wichtige Plattform geboten hat. Vielleicht ist Ihnen nicht bewusst, dass in Berlin derzeit die Gerüchteküche brodelt, dass die König Galerie die Realisierung Ihrer Ausstellung in der Neuen Nationalgalerie großzügig unterstützt (die meisten nennen eine Summe von 200.000 Euro, wenn sie dieses Gerücht verbreiten, manche scheinen aber von einer viel höheren Summe auszugehen).“ Bonvicini, fährt Soup du Jour fort, werde ja „sicher“ einsehen, dass eine Pause von der Community klar strategisch gelesen werden müsse: Die Künstlerin wolle sich nicht positionieren, um keinen Ärger auf sich ziehen und sich gleichzeitig alle Möglichkeiten und Vorteile offenzuhalten. Aus diesem Grund hoffe man inständig, dass Bonvicini sich in Wahrheit bereits entschieden habe, die Verbindung zu König zu beenden – oder etwa nicht?
Die Strafe, die Bonvicini bei Nichtbeachtung des Briefes droht, hat zwei Komponenten, nämlich 1) Ausschluss aus der feministischen Gemeinschaft und 2) öffentlicher Pranger, der ab jetzt nicht mehr nur für unter Verdacht stehende Männer, sondern auch für Verräterinnen vorgesehen ist.
Wie diese öffentliche Beschämung ausgesehen hätte, wird der Künstlerin klar vor Augen gestanden haben: Gerade Bonvicini, die sich immer als Feministin verstanden hat, lässt sich von einem Täter ihre Ausstellung finanzieren!
Das Ende der Geschichte: Bonvicini hat dem Druck leider nachgegeben. Die Galerie König ließ per Instagram verlautbaren, dass die „erfolgreiche Zusammenarbeit“ nun „mit großem Bedauern“ beendet wurde und die heute beginnende Ausstellung in der Nationalgalerie „ohne finanzielle Unterstützung von uns realisiert wird“.
Weibliche Autonomie
Beherrschung, Zwang, Unterdrückung: Waren das nicht Methoden, die der Feminismus als männliche Logik entlarvte? Nun eignet er sie sich selbst an.
Für mich hat Feminismus, so wie er von Denkerinnen wie Simone de Beauvoir, Hélène Cixous, Luce Irigaray oder Judith Butler entwickelt wurde, die Ermächtigung der Frau (und anderer sexueller Identitäten, die im Fall König aber nicht zur Debatte stehen) zum Kernziel. Diese Ermächtigung erwächst aus dreierlei: 1) aus der feinen, detaillierten Offenlegung nach wie vor existenter patriarchaler Strukturen (etwa in der Sprache, in Teilbereichen der Gesellschaft etc.). 2) Einer genauen Analyse der unbewussten Machtstrukturen, die Frauen qua Geschichte und kultureller Zuschreibung in sich selbst tragen, die sie zur Unterwürfigkeit und Gefälligkeit anhalten, ihren eigenen sexuellen Willen in der Latenz halten und sie so zu ungewollten Agentinnen ihrer eigenen Unterdrückung machen 3) der Ermächtigung zu weiblicher Potenz, in der auch der Mut zur Autonomie verankert ist.
Der aktuelle Feminismus, der sich durchsetzen wird, wenn niemand ihm aus Pranger-Angst widerspricht, konzentriert sich voll auf Punkt 1 und setzt patriarchale Strukturen absolut: Für Soup du Jour sind Frauen die Unterdrückten, Männer die Unterdrücker. Punkt. Ist der Fall Gina Lisa Lohfink also nur ein Justizirrtum oder gar Zeugnis patriarchaler Seilschaften? Der Fall Kachelmann oder Kevin Spacey ebenfalls? Menschen, die sich selbst als Opfer bezeichnen, tun dies nie aus Berechnung, sind nie (bis auf zu vernachlässigende, verschwindend geringe Ausnahmen) herrsch- oder rachsüchtig? Wer die Wirklichkeit so sieht, kann 2) und 3) der feministischen Ziele gar nicht als relevant erachten. Deshalb, so die neue feministische Logik, braucht es Kollektive wie Soup du Jour, die aus dem Schutz der Anonymität heraus agieren und die Strukturen zerstören, die Frauen zerstören. Deshalb ist es aus Sicht dieses neuen Feminismus prinzipiell falsch, nicht nur bei äußeren Strukturen, sondern auch (wohlgemerkt auch, nicht ausschließlich) beim gefälligen weiblichen Lächeln anzusetzen: die kritische Inblicknahme der weiblichen Position – dies ist das gängige Totschlagargument – bedeutet ‚Täter-Opfer-Umkehr‘, Ende der Diskussion. Und weil manche Frauen die Totalität der männlichen Macht immer noch nicht begriffen haben, also verblendet sind – siehe Bonvicini – darf man sie nicht in der Ausbildung einer eigenen Entscheidung unterstützen, sondern man muss sie zur Einsicht in die Notwendigkeit zwingen.
Die Kernbotschaft von Soup du Jour lautet: Das Patriarchat kann nur ein totalitärer Feminismus besiegen. So spiegelt sich das eine im anderen. Für die innere Freiheit der Frau ist nichts gewonnen, nur der Mann ist entmächtigt. Wer das unterm Strich als Sieg verkauft, mag die neuen Methoden des Kampfes bejahen. Ich tue es nicht. •
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Vielen Dank für diesen klugen und wichtigen Beitrag.