Christoph Menke: „Wir müssen Individualität und Gemeinschaft miteinander verbinden“
Da, wo wir selbstbestimmt und unberührt von gesellschaftlichen Zwängen entscheiden können, so eine weitverbreitete Annahme, sind wir frei. Nicht so für Hegel. In seiner Philosophie sind Freiheit und Recht untrennbar miteinander verwoben. Ein Interview mit Christoph Menke.
Philosophie Magazin: Herr Menke, als Philosoph, der sich sowohl mit rechtsphilosophischen Fragestellungen als auch mit Hegels Werk beschäftigt: Was ist das Besondere an Hegels Rechtsphilosophie?
Christoph Menke: Der besondere und auch die folgende Philosophie stark bestimmende Zug der Rechtsphilosophie liegt darin, dass sie normative Fragen – wie etwa „Was ist das Gerechte?“, „Was ist das Gute?“ oder „Was ist das Richtige?“ – mit der Frage nach dem historisch Gegebenen verbindet. Damit hat Hegel eine neue Methode, über diese normativen Fragen nachzudenken, auf den Weg gebracht, die sie mit dem, was später als Gesellschaftstheorie bezeichnet wird, verbindet. Es gibt bei Hegel keine Theorie der Gerechtigkeit, des Richtigen oder Guten ohne eine Theorie der existierenden, historisch gewordenen sozialen Wirklichkeit. Diese Verbindung von Gerechtigkeitstheorie und Gesellschaftstheorie, die eine ganze Denktradition – von Marx bis Butler, Honneth und Foucault – prägen sollte, beginnt mit den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“.
Philosophie Magazin +

Testen Sie Philosophie Magazin +
mit einem Digitalabo 4 Wochen kostenlos
oder geben Sie Ihre Abonummer ein
- Zugriff auf alle PhiloMagazin+ Inhalte
- Jederzeit kündbar
- Im Printabo inklusive
Sie sind bereits Abonnent/in?
Hier anmelden
Sie sind registriert und wollen uns testen?
Probeabo