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Bild: Aiden Frazier (Unsplash)

Impuls

Abtreibung ist weder eine Frage von Pro-Life noch von Pro-Choice

Friedrich Weißbach veröffentlicht am 06 Juli 2022 9 min

Der Entschluss des Supreme Courts, das Grundrecht auf Abtreibung als ungültig zu erklären, ist nicht nur Ausdruck einer gesellschaftlichen Regression, sondern auch Zäsur in einem jahrelangen Streit zwischen Abtreibungsgegner*innen und -befürworter*innen.

 

Am 24.06.2022 hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten das allgemeine Grundrecht auf einen Schwangerschaftsabbruch gekippt und für ungültig erklärt. Damit obliegt es den einzelnen Bundesstaaten zu entscheiden, ob Abtreibung erlaubt ist oder nicht. Als Begründung für das Urteil lieferte das aus sechs konservativen und drei liberalen Richter*innen bestehende Gericht, dass das Recht auf Abtreibung nicht in der Verfassung stünde und deswegen kein Grundrecht sein könne. Entgegen dem Urteil aus dem sogenannten Roe vs. Wade Prozess aus dem Jahr 1973 wird das Recht auf Abtreibung nicht als deduktiv ableitbar aus dem privacy right (im deutschen Kontext zu vergleichen mit dem Persönlichkeitsrecht) angesehen. Diese als Originalismus bezeichnete Rechtsauffassung ist Ausdruck einer strengkonservativen Rechtsvorstellung. Demnach sei die Verfassung keine historisch variable Interpretationsfrage, sondern müsse wortwörtlich genommen werden. Wie unter anderem der Präsident Joe Biden feststellte, kann eine solche Rechtsvorstellung verheerende Folgen auch für andere Gesetze haben. So baut nicht nur das Gesetz, dass 1963 die Pille als Verhütungsmittel erlaubte, sondern auch die Gesetze zur Legalisierung des Geschlechtsverkehrs von Homosexuellen aus dem Jahr 2003 sowie der gleichgeschlechtlichen Ehe aus dem Jahr 2015 auf diesem Rechtsgrundsatz auf. Mit der prinzipiellen Infragestellung einer der Gegenwart angepassten Verfassungsauslegung stehen auch diese Beschlüsse zur Debatte.

 

Pro-Life vs. Pro-Choice

 

Zugleich wird mit dem Entschluss des Supreme Courts ein neues Kapitel innerhalb eines spätestens seit den 80ern währenden Streits zwischen Abtreibungsbefürworter*innen und -gegner*innen geschrieben. Die Argumente auf beiden Seiten sind vielfältig und nicht immer so eindeutig in liberal und konservativ zu unterscheiden, wie die Berichterstattung oft suggeriert. Vertreter*innen der Pro-Life-Bewegung argumentieren, dass das Leben eines jeden Menschen einzigartig sei und unter keinen Umständen getötet werden dürfe. Den Fötus begreifen sie dabei bereits als Menschen und verstehen deswegen Abtreibung als eine Form des Mordes. Darüber hinaus haben sie nicht nur Sorge, dass die Abtreibung zu einem gängigen Verhütungsmittel wird, sondern es wird teilweise auch die Angst formuliert, dass die Abtreibung das Tor für eine systematische Vorsortierung der Ungeborenen öffnet und zukünftig Menschen aufgrund einer Behinderung oder eines nicht ausreichenden Genpools frühzeitig abgetrieben werden und die Gesellschaft nur gesunde und leistungsfähige Menschen produziert. Es gibt auch quasi feministische Positionen – wie des Theoretikers John Noonan – die in der Abtreibung einen paternalistischen und gegen Frauen gerichteten Akt von Männern sehen, der es ihnen erlaubt, ohne „Konsequenzen“ mit Frauen Sex zu haben. Die Möglichkeit der Abtreibung würde demnach die Gefahr sexueller Übergriffe erhöhen. Die Vertreter*innen der Pro-Life-Bewegung sehen sich als Verteidiger*innen der Menschenrechte und zum Teil auch als Kämpfer*innen für Frauenrechte.

Die Pro-Choice-Bewegung argumentiert dagegen, dass der Fötus noch kein Mensch sei und die Frau die Wahl haben sollte zu entscheiden, ob sie das Kind gebären möchte oder nicht. Unter dem Slogan „my body, my choice“ weisen sie darauf hin, dass es wesentlich zur Freiheit eines Menschen gehört, über den eigenen Körper zu entscheiden. Da der Fötus ein Teil des weiblichen Körpers ist, dürfe die Frau dementsprechend frei darüber bestimmen, ihn abzutreiben oder nicht. Der Staat hätte demnach nicht das Recht, sie dazu zu zwingen, gegen ihren Willen ein Kind auszutragen. Die staatliche Einmischung wird nicht nur als paternalistische Bevormundung und Bruch des Menschenrechts verstanden, sondern als eine rechtliche Ungleichstellung der Frau gegenüber dem Mann: Alle Menschen sind gleich, bloß der Mann ist etwas gleicher. Den Frauen würde eine moralische Zurechnungsfähigkeit abgesprochen, selbst entscheiden zu können, ob es angebracht ist, eine Abtreibung vorzunehmen oder nicht. Darüber hinaus weisen die Vertreter*innen der Pro-Choice-Position darauf hin, dass die Gründe für die Schwangerschaften in vielen Fällen nicht Ergebnis von Unvorsichtigkeit, sondern nicht selten von gewaltvollen sexuellen Übergriffen sind, die für die betroffenen Frauen neben dem ungewollten Kind traumatische Langzeitfolgen haben. Wie die Pro-Life-Vertreter*innen deklarieren die Befürworter*innen der Pro-Choice-Bewegung, im Namen der Menschenrechte zu handeln.

 

Ein Streit um die Frage des Menschseins

 

Beide Seiten des Konflikts berufen sich auf die Menschenrechte. Der Streit formiert sich dabei wesentlich um die Frage des Lebens: Wann beginnt das Leben? Und ab wann kann man bei einem Fötus von einem Menschen sprechen? Weil das Recht auf Leben durch die Menschenrechte den Anspruch hat, uneingeschränkt für alle Menschen zu gelten, ganz gleich, wie weit er entwickelt ist, erweisen sich diese Fragen als so zentral. Ihre Antwort entscheidet, ob es sich bei einer Abtreibung um Tötung handelt oder nicht. Wenn die Entfernung des Fötus als eine Tötung an einem Menschen gesehen wird, ist die Handlung nicht nur als moralisch falsch zu bewerten, sondern auch als juristische Straftat. Und andersherum bedeutet es, dass, wenn man den Fötus nicht als Mensch und somit als Rechtsperson wahrnimmt, dieser auch kein Recht auf Leben haben kann. Für die Justiz ist es deswegen essentiell zu bestimmen, ab wann der Fötus ein Mensch ist und als Person mit eigenen, verletzbaren Rechten behandelt werden muss. Es obliegt dem Recht zu bestimmen, was ein Mensch ist und was nicht und damit eine Grenze zwischen tötbar und nicht tötbar zu ziehen. 

Das diese Grenzziehung letztlich willkürlich sein muss, offenbaren die vielen seit Jahrtausenden sowohl in der Theologie als auch in der Philosophie geführten Debatten um das Wesen und den Anfang des Menschen. In einer durch und durch vom Positivismus bestimmten Zeit, sucht man in der Rechtsprechung natürlich in der Naturwissenschaft die Antwort. Doch auch hier gibt es keine klare Antwort: Zählt man das Genmaterial, kann ab der Befruchtung von einem Menschen gesprochen werden. Nimmt man den Herzschlag des Fötus als Richtlinie, wäre die fünfte oder sechste Woche Referenzpunkt. Auch der Zeitpunkt, ab dem das Kind Schmerz empfindet und somit eine Art von Bewusstsein entwickelt hat (26. Woche), ist eine vieldiskutierte Möglichkeit. Schwangerschaftsabbruch wäre dann unmittelbar mit einer Leiderfahrung für das Kind verbunden. Die in den USA bis dato geltende Richtlinie war das Alter, ab dem das Kind auch außerhalb des Uterus überlebensfähig ist (24. Woche).  

Auf die Frage, ab wann man von einem Menschen mit entsprechenden Rechten sprechen kann, scheint es keine abschließende Antwort zu geben. Es ist deswegen fraglich, ob ausgerechnet das Recht dazu in der Lage ist, diese Frage befriedigend zu beantworten. Zu diesem Schluss kam auch der Supreme Court im Jahr 1973, als er im Verfahren Roe vs. Wade das Urteil verkündete: „Die schwierige Frage, wann das Leben beginnt, brauchen wir nicht zu klären. Wenn diejenigen, die in den jeweiligen Disziplinen der Medizin, Philosophie und Theologie ausgebildet sind, nicht in der Lage sind, zu einem Konsens zu gelangen, ist die Justiz an diesem Punkt in der Entwicklung des menschlichen Wissens nicht in der Lage, über die Antwort zu spekulieren.“ 

 

Kriminalisierung führt nicht zu weniger Abtreibungen

 

Wenn die Frage nach dem konkreten Beginn des Mensch-Seins nicht zu klären ist, dann ist es naheliegend, sich der Frage nach der Legitimität von Abtreibung von einer ganz anderen Richtung zu nähern. Zunächst sollte hinterfragt werden, ob durch ein Verbot der Abtreibung wirklich das damit verbundene Ziel, nämlich dass keine Abtreibungen mehr stattfinden, erreicht wird. Hier ist die Antwort eindeutig: Durch ein Verbot werden nicht bedeutend weniger Abtreibungen vorgenommen. Das Verbot führt nur dazu, dass Frauen kriminalisiert, Abtreibungsprozesse in den Schatten der Gesellschaft gedrängt werden und Schwangere sich durch nicht kontrollierte und zum Teil haarsträubende Abtreibungsmethoden der Gefahr von Leib und Leben aussetzen. Der Kleiderbügel, der bis in die zweite Hälfte des 20. Jh. hinein häufig zur Abtreibung diente, steht deswegen auch seit jeher als Symbol für die Abtreibungsbewegung. Durch das Verbot wird Abtreibung zu einer Klassenfrage: Denn nur mit dem entsprechenden finanziellen Budget können sich Betroffene eine „gute illegale“, d. h. nicht lebensgefährliche Abtreibung in ihren Bundesstaaten leisten bzw. verfügen sie über die Möglichkeit, in Länder oder Bundesstaaten zu reisen, wo Abtreibung weiterhin legal angeboten wird. Dies führt zu einer Marginalisierung von finanzschwachen Frauen. Das Abtreibungsverbot hat letztlich die Konsequenz, dass Menschen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Klasse und ihrer race bereits am Rand der Gesellschaft stehen, noch weiter nicht nur ins Abseits, sondern eben auch in die Illegalität gedrängt werden (Hinweis: Es wird an dieser Stelle bewusst das englischsprachige Wort race verwendet. Das Konzept race ist weder eins zu eins zu übersetzen noch gleichzusetzen mit dem deutschen Konzept Rasse. Weitere Informationen dazu hier).

 

Gründe für ungewollte Schwangerschaften

 

Wenn das Verbot der Abtreibung nicht das – zumindest von Pro-Life-Aktivist*innen – gewünschte Ziel einer Verringerung der Abtreibungen garantiert, dann sollte der Fokus dieser Bewegung auf einer anderen Fragestellung liegen: Warum lassen Frauen überhaupt eine Abtreibung vornehmen? Zunächst ist es wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass eine Abtreibung für Frauen sowohl mit physischen als auch mit psychischen Belastungen einhergeht. Es ist deswegen Hohn zu behaupten, Frauen würden Abtreibung als gängiges Mittel der Verhütung benutzen. Die Gründe für eine Abtreibung sind vielfältig. Die Rechtstheoretikerin Cathrine MacKinnon betont, dass viele Schwangerschaften, „[…] als Folge von Geschlechtsverkehr unter Bedingungen der Geschlechterungleichheit [passieren], d. h. als Frage des erzwungenen Sex“. Damit sind nicht nur Vergewaltigungen von fremden Männern gemeint, sondern vor allem auch gewaltvolle oder erzwungene sexuelle Übergriffe innerhalb von Ehen, Partnerschaften oder aufgelösten Beziehungen. Hinzukommt, dass in diesen „häuslichen” Kontexten eine Verhütung von männlicher Seite oft verweigert wird. Die Übergriffe geschehen vor allem dort, wo die Abhängigkeitsverhältnisse der Frauen von den Männern aufgrund ökonomischer und gesellschaftlicher Faktoren besonders stark ausgeprägt sind. Dass diese Vergehen dabei selten vor Gericht landen bzw. die Täter kaum verurteilt werden, ist der tragische Schlusspunkt skandalöser Verkettungen, die in Gänze Ausdruck einer maskulin geprägten Gesellschafts- und Rechtsordnung sind. Dazu zählt auch, dass schwangere Frauen, die nicht die Aussicht haben, vom Erzeuger Geld zu erhalten, sich häufig gar kein Kind leisten können. Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland ist die Gefahr, unter die Armutsgrenze zu fallen, für alleinerziehende Frauen am höchsten. Auch hier verläuft die Klassendistinktion entlang der race, werden doch die Jobs mit dem geringsten Gehalt vor allem von People of Color und Migrant*innen ausgeführt. Das Abtreibungsverbot trifft also diejenigen am härtesten, die von der Gesellschaft bereits am meisten ausgebeutet und vernachlässigt werden. 

 

Jenseits von Pro-Life vs. Pro-Choice

 

In diesem Kontext argumentieren Theoretikerinnen wie Cathrine MacKinnon, Druncilla Cornell oder Andrea Smith, dass die Frage der Abtreibung weder von der Pro-Life noch von der Pro-Choice-Bewegung angemessen behandelt wird. Den Vertreter*innen der Pro-Life-Bewegung wird vorgeworfen, dass sie mit der Forderung nach einem Verbot der Abtreibung Frauen kriminalisieren, dabei aber nicht ansatzweise ihr eigentliches Ziel erreichen würden. Den Vertreter*innen der Pro-Choice-Bewegung wird dagegen – trotz dem geteilten Ziel einer uneingeschränkten Entscheidungsfreiheit der Frau – vorgeworfen, dass sie das bestehende, maskulin geprägte Macht- und Herrschaftsgefüge nicht ausreichend reflektieren. Der Fokus auf „Choice“ impliziert, dass die betroffenen Frauen eine Wahl hätten. Doch tatsächlich haben sie diese aufgrund sozialer und ökonomischer Bedingungen häufig nicht. Die Theoretiker*innen unterstützen die Forderung, dass betroffene Frauen uneingeschränktes Entscheidungsrecht über ihre Körper haben sollten. Zugleich weisen sie aber darauf hin, dass zu einer wirklich freien Wahl gehört, dass Frauen in Zukunft auch nicht von äußeren Faktoren dazu gezwungen werden dürfen, sich für eine Abtreibung entscheiden zu müssen. Will man, dass weniger Kinder abgetrieben werden und dass Frauen tatsächlich eine umfassende Wahlfreiheit über ihren Körper besitzen und es nicht einfach ein abstraktes Recht bleibt, dann muss das bestehende sowohl männlich als auch weiß geprägte Macht- und Herrschaftsgefüge weiter abgebaut und ihre Logiken dekonstruiert werden. Das bedeutet, finanzielle Abhängigkeitsverhältnisse aufzulösen und ein gesichertes Einkommen für alle, aber besonders alleinerziehende Frauen zu garantieren, egal welchen oder ob sie einen Job haben. Dazu gehört auch, die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder auszubauen und flexiblere Jobverhältnisse für Frauen zu schaffen, die aber nicht verbunden sind mit einer ökonomischen Ungleichstellung oder dem Verwehr von Aufstiegschancen. Und letztlich müssen sexuelle Übergriffe von Männern gegen Frauen, unabhängig davon, in welcher Beziehung die zwei Parteien zueinander stehen, konsequent nachverfolgt und die rechtlichen Schutzräume der Männer aufgelöst werden. Das geht notwendig einher mit einer frühen Aufklärung und Sensibilisierung bei Kindern und Jugendlichen für diese Formen der Gewalt. Nur auf diesem Wege haben Frauen wirklich eine Wahl und nur so lässt sich die Zahl der Abtreibungen tatsächlich verringern. Und bis dahin, um es mit Jeanette Bushnell zu sagen, gilt es anzuerkennen: „The fetus is a life – but sometimes that life must be ended.“ •

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