Klimaproteste sind nicht kriminell
Wer Gefängnisstrafen für Klimakleber fordert, hat die Kernidee des zivilen Ungehorsams nicht verstanden, meint unsere Kolumnistin Eva von Redecker.
Amnesty International listete Deutschland im September 2023 zum ersten Mal seit Bestehen der BRD als ein Land, „in dem die Versammlungsfreiheit zunehmend eingeschränkt“ sei. Der Bericht verwies insbesondere auf den Umgang mit der Klimabewegung. Und tatsächlich hat sich über die letzten zwei Jahre hinweg eine autoritäre Wende gegen die Klimabewegung vollzogen. Ein medial befeuerter Überdruss in der Bevölkerung steht dabei Pate für die Verschärfung staatlicher Repression. Wurden selbst spektakuläre Blockaden und Protestaktionen bis 2022 höchstens mit Geldstrafen belegt, gibt es nun immer häufiger Freiheitsstrafen. Und das sogar präventiv: Seit 2022 haben bayerische Gerichte mehrfach „Unterbindungsgewahrsam“ gegen Mitglieder der Letzten Generation verhängt. Der Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip, dass man nur für wirklich begangene Taten verurteilt werden kann. Lediglich bei großer Gefahr für die öffentliche Sicherheit darf davon abgewichen werden. Mitglieder einer Gruppe, die dezidiert gewaltlos protestiert, vorab festzuhalten, ist ein Novum. Der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer, Michel Forst, rügte dieses Vorgehen als Grundrechtseinschränkung und warnte, dass es die Demokratie gefährde, wenn ziviler Ungehorsam in die Nähe von Kriminalität gerückt würde.
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